Jahresbeiträge der Zuger Wirtschaftskammer

Ab Januar 2026 gelten die folgenden Tarife.

 

Einzelpersonen CHF 400.-
 

Behörden / Vereine / Organisationen CHF 800.-

Unternehmen

1 – 3 Mitarbeitende CHF 400.-
4 – 9 Mitarbeitende CHF 600.-
10 – 49 Mitarbeitende CHF 800.-
50 – 99 Mitarbeitende CHF 1’000.-
100 – 249 Mitarbeitende CHF 1’500.-
250 – 499 Mitarbeitende CHF 2’000.-
500 – 999 Mitarbeitende CHF 3’000.-
1000 – 1999 Mitarbeitende CHF 5’000.-
≥ 2000 Mitarbeitende CHF 7’000.-

Mit Organisationen, welche die Dienstleistungen der Zuger Wirtschaftskammer stark nutzen, kann die Zuger Wirtschaftskammer einen individuellen Jahresbeitrag vereinbaren.

Als Basis für die Berechnung der Anzahl Mitarbeitenden gilt die Anzahl Mitarbeitende inkl. Teilzeitmitarbeitende und Auszubildende auf dem Wirtschaftsplatz Zug.

Eintritt während dem Kalenderjahr

Eintritt nach dem 31.08. 50% auf Jahresbeitrag
Eintritt nach dem 31.10. kein Beitrag für das laufende Jahr

Kündigung/Austritt

Gemäss Statuten der Zuger Wirtschaftskammer muss der Austritt eines Mitgliedes durch schriftliche Austrittserklärung bis spätestens 30. November auf Ende des Kalenderjahres erfolgen.

Aufteilungsschlüssel bezüglich der Anzahl zugelassener Teilnehmenden pro Anlass

1 – 10 Mitarbeitende 1 Person
10 – 100 Mitarbeitende 2 Personen
≥ 100 Mitarbeitende 3 Personen

Mitglied
werden

 

Teil eines starken Unternehmernetzwerks werden und den Wirtschaftsstandort Zug aktiv stärken.

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