BVG-Reform: 100’000 Einkommen neu in der zweiten Säule versichert

von | 10. September 2024 | Abstimmungen & Kampagnen, Zuger Wirtschaftskammer

Eine Vorlage für Frauen mit tieferen Einkommen

Nach der Abstimmung zur 13. AHV-Rente geht’s gleich weiter mit dem nächsten Altersvorsorge-Thema: der BVG-Reform. Was für die Vorlage, die am 22. September vors Volk kommt, spricht.

Am 22. September 2024 befindet das Schweizer Stimmvolk über die BVG-Reform. In der Politik wird seit Langem über eine Reform der 2. Säule diskutiert, um die berufliche Vorsorge an die veränderten Lebensbedürfnisse und die gegenwärtige Arbeitswelt anzupassen. Mit der Abstimmungsvorlage wurde nun ein breit abgestützter Kompromiss gefunden. Mehr zur BVG-Reform.

Teilzeitarbeitende Elternteile, Personen mit verschiedenen Jobs sowie Arbeiterinnen und Arbeiter mit tiefen Einkommen sind gegenwärtig unzureichend für das Alter versichert. Gleichzeitig erschwert das heutige System die Jobsuche für über 55-Jährige. Dies aufgrund der mit dem Alter stark steigenden BVG-Lohnbeiträgen. Ein weiterer Reformbedarf besteht beim Umwandlungssatz. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinsen erhalten Rentnerinnen und Rentner im BVG-Obligatorium durchschnittlich mehr ausbezahlt als sie in ihre Pensionskasse einbezahlt haben. Das zwingt Vorsorgeeinrichtungen, eine systemfremde und ungerechte Querfinanzierung von den Arbeitenden an die Pensionierten vorzunehmen. Die BVG-Reform geht diese Probleme an. Heutige Rentnerinnen und Rentner sind nicht betroffen und die Rentenausfälle derjenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen, werden grosszügig kompensiert.

Der Vorstand der Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt aus diesen Überlegungen für ein JA zur BVG-Reform. Hier nochmals die wichtigsten Argumente:

  • Die BVG-Reform schliesst Rentenlücken für Teilzeiterwerbstätige und Personen mit tiefen Einkommen. Davon profitieren vor allem auch Frauen
  • Die Vorlage stellt mehr Generationengerechtigkeit her, weil sie die Umschichtung von Erwerbstätigen zu den Renter:innen reduziert und die Vorsorge für künftige Generationen sichert
  • Durch die Reform werden rund 100000 Einkommen neu im BVG versichert. Ihre Familien und sie sind somit auch im Invaliditäts- und Todesfall versichert
  • Die Reform ist ein hart errungener Kompromiss, der von einer breiten Allianz von Parteien (FDP, Die Mitte, SVP, GLP, EVP) und Wirtschaftsdachverbänden getragen wird. Die Vorlage kommt aufgrund eines Referendums zur Abstimmung
  • Für eine Übergangsgeneration ist ein Rentenzuschlag vorgesehen, der vom Geburtsjahr und der Höhe des Altersguthabens abhängt 

Mehr zur BVG-Reform: JA zur BVG-Reform

Die Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt, die Ja-Parole in die Urne zu legen.

Tabea Estermann, Vorstandsmitglied der Zuger Wirtschaftskammer und Kantonsrätin GLP Zug

Biodiversitätsinitiative

Ebenfalls am 22. September 2022 stimmt die Schweiz über die Biodiversitätsinitive ab. Sie hat an sich hehre Ziele, will Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu praktisch unantastbaren Schutzobjekten deklarieren. Auch die Nutzung der Flächen ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte würde eingeschränkt.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Nein-Parole: Für sie geht die Initiative zu weit. Schon heute werden wertvolle Biotope, Landschaften und Ortsbilder gut geschützt, und die Biodiversität wird gefördert. Bei einer Annahme würden wichtige Anliegen wie die Energieversorgung, die Landwirtschaft oder die Siedlungsentwicklung zu stark eingeschränkt. Die Anforderungen an die Baukultur würden erhöht. Das führt zu zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und höheren Kosten. Das können wir uns in Zeiten von knappem Wohnraum und Nachholbedarf bei der Infrastruktur nicht leisten.

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