27. Oktober 2026

Fair besteuern statt Systemwechsel: Darum braucht es die Fairness-Initiative

Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren muss beseitigt werden. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. Die Fairness-Initiative bietet die Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ohne einen umfassenden Systemwechsel einzuleiten. Sie setzt auf eine pragmatische Lösung, die unterschiedliche Lebens- und Erwerbsmodelle berücksichtigt. Der Vorstand der Zuger Wirtschaftskammer hat deshalb zur Abstimmung vom 29. November 2026 die Ja-Parole beschlossen.

Mit der Annahme der Individualbesteuerung im März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung ein klares Zeichen gesetzt: Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren soll endlich der Vergangenheit angehören. Dieses Anliegen ist berechtigt. Auch bessere Erwerbsanreize, insbesondere für Zweitverdienende, sind aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüssen. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht mehr, ob die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll, sondern auf welchem Weg. Die Fairness-Initiative verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam veranlagt werden, dabei jedoch gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen.

Unterschiedliche Lebensmodelle verdienen steuerliche Fairness

Ehepaare gestalten ihr gemeinsames Leben unterschiedlich. Vollzeit- oder Teilzeitarbeit, Familienphasen, berufliche Neuorientierungen oder die Pflege von Angehörigen beeinflussen, wie Paare ihre Aufgaben und Einkommen aufteilen. Ein gerechtes Steuersystem sollte dieser Vielfalt Rechnung tragen.

Bei der Individualbesteuerung spielt die Einkommensverteilung innerhalb einer Ehe eine wesentliche Rolle. Paare mit ähnlich hohen Einkommen werden tendenziell entlastet, während bei deutlich unterschiedlichen Einkommen Mehrbelastungen entstehen können. Auch kinderbezogene Abzüge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht vollständig ausschöpfen.

Das Steuersystem sollte sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren und nicht umgekehrt. Wer sich stärker der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen widmet, leistet ebenfalls einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Solche Formen unbezahlter Care-Arbeit dürfen nicht zu steuerlichen Nachteilen führen.

Pragmatische Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie

Die Fairness-Initiative baut auf dem Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren auf. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung bedeutet hingegen einen weitreichenden Systemwechsel. Künftig müssten auch verheiratete Personen jeweils eine eigene Steuererklärung einreichen.

Damit verbunden sind zusätzliche administrative Anforderungen und Fragen, die über das Steuerrecht hinausgehen. Welche Auswirkungen ergeben sich beispielsweise für Prämienverbilligungen, Kita-Vergünstigungen, Ergänzungsleistungen oder Stipendien? Bleibt dort das gemeinsame Haushaltseinkommen massgebend?

Solche Schnittstellen zeigen, wie komplex ein grundlegender Systemwechsel sein kann. Aus wirtschaftlicher Sicht sind einfache, nachvollziehbare und administrativ schlanke Lösungen vorzuziehen.

Ein klarer Verfassungsauftrag schafft Handlungsspielraum

Kritiker befürchten, dass bei einer Annahme der Fairness-Initiative unterschiedliche Besteuerungssysteme auf Bundes- und Kantonsebene entstehen könnten. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen, sprechen jedoch nicht grundsätzlich gegen die Initiative.

Sie verankert die gemeinsame, diskriminierungsfreie Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer in der Verfassung. Die Individualbesteuerung tritt erst 2032 in Kraft. Damit bleibt dem Gesetzgeber Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und eine kohärente Umsetzung anzustreben. Die kantonale Individualbesteuerung würde durch die Initiative allerdings nicht automatisch aufgehoben.

Fairness und wirtschaftliche Vernunft verbinden

Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist längst überfällig. Sie sollte jedoch unterschiedliche Lebensmodelle respektieren und möglichst keine neuen Benachteiligungen schaffen. Die Fairness-Initiative verbindet aus meiner Sicht steuerliche Fairness mit einem pragmatischen Ansatz. Sie respektiert unterschiedliche Lebensmodelle und vermeidet einen grundlegenden Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer. Deshalb verdient sie ein Ja.

Markus Vogel
Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer

 

Mehr Informationen zur Fairness-Initiative finden Sie unter folgendem Link.

 

Markus Vogel, Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer und Partner KPMG Switzerland