Ja zum neunten Steuerpaket und zum Gesetz über Standortentwicklung (GSE)

von | 28. Oktober 2025 | Abstimmungen & Kampagnen

Der Kanton Zug steht finanziell auf einer soliden Basis. Seit Jahren erzielt er Überschüsse von über 300 Millionen Franken, das Eigenkapital nähert sich bald der Marke von vier Milliarden. Hinzu kommen erwartete Mehreinnahmen von rund 150 Millionen Franken aus dem Auslaufen der STAF-Übergangsregelung und rund 200 Millionen aus der Einführung der OECD-Mindeststeuer. Diese komfortable Ausgangslage erlaubt es, über gezielte Entlastungen und Investitionen in die Zukunft zu entscheiden, aber mit Augenmass und Verantwortung.

 

Neuntes Steuerpaket: Entlastung mit Augenmass

Die Vorlage sieht eine befristete Senkung des Kantonssteuerfusses von 82% auf 78% für die Jahre 2026–2029 vor. Nach Jahren hoher Überschüsse ist es konsequent, den Steuerfuss wieder temporär massvoll zu senken. Die Massnahme betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und sie entlastet zudem auch gezielt den Mittelstand. Zum einen erhöht man zusätzlich die Abzüge für Krankenkassenprämien, um der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen, sowie wird der Rentnerabzug erhöht, um die finanzielle Situation älterer Menschen zu verbessern. Damit profitieren gerade jene, die Steuern zahlen, aber keine Prämienverbilligungen erhalten, also Familien und Rentnerinnen und Rentner mit mittleren Einkommen.

Die Befürchtung, eine Steuersenkung diene nur den «Gutbetuchten» oder verschärfe den Wohnraummangel, ist im Lichte der zahlreichen beschlossenen Ausgabenmassnahmen kaum haltbar. Bereits heute investiert der Kanton massiv mit mehreren hundert Millionen CHF jährlich in Entlastungen und soziale Leistungen: Übernahme von 99 % der stationären Behandlungskosten, Beiträge an externe Kinderbetreuung, Prämienverbilligungen. Zudem sind Investitionen von 170 Mio. Franken in die Wasserinfrastruktur geplant. Dies alles ist Ausdruck einer breiten, solidarischen Finanzpolitik.

Das neunte Steuerpaket ist somit keine isolierte «Steuergeschenk»-Vorlage, sondern der logische letzte Schritt einer Gesamtstrategie: Erst investieren, dann fair entlasten. Es wäre schade, wenn die Massnahmen nun gegeneinander ausgespielt werden.

 

Gesetz über Standortentwicklung (GSE): Mehrwert für Zug sichern

Das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) bestimmt, wie die Mehreinnahmen aus der neuen OECD-Mindeststeuer gezielt eingesetzt werden sollen. Anstatt diese Mittel einfach im allgemeinen Staatshaushalt versickern zu lassen, schafft das GSE klare Regeln. Die Gelder fliessen in drei Zukunftsbereiche: Soziales, Infrastruktur und Innovation sowie gezielte Förderbeiträge an Unternehmen.

Gerade die Förderbeiträge sind das Herzstück der Vorlage. Mit Steuergutschriften oder direkten Beiträgen sollen Unternehmen unterstützt werden, die in nachhaltige, innovative und zukunftsorientierte Tätigkeiten investieren. So werden die durch die Mindeststeuer entstandenen Standortnachteile aktiv kompensiert, Arbeitsplätze gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit Zugs gestärkt. Das GSE sorgt daher für Transparenz, Planungssicherheit und Flexibilität.

 

Fazit

Zug steht wirtschaftlich und gesellschaftlich auf einem starken Fundament. Diese Stärke verpflichtet zu verantwortungsvollem Handeln. Das neunte Steuerpaket sorgt für eine gerechte Entlastung der Bevölkerung, das Gesetz über Standortentwicklung sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons für die Zukunft.

 

Beide Vorlagen ergänzen sich und bilden gemeinsam ein stimmiges Ganzes. Entlastung, wo sie angebracht ist und Investitionen, wo sie notwendig sind. Aus diesem Grund stimme ich beiden Vorlagen überzeugt zu am 30. November.

 

Die Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt für beide Abstimmungen ein JA.

 

Michael Arnold
Fraktionschef FDP Zug und Zuger Kantonsrat

 

Mehr Infos unter:

 

Michael Arnold, Fraktionschef FDP Zug und Zuger Kantonsrat
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