Einheitliche Finanzierung – Gamechanger für das Gesundheitswesen

von | 30. Oktober 2024 | Abstimmungen & Kampagnen

«Ergreifen wir die Chance und unterstützen wir diese wirksame und weitreichende Reform»

Am 24. November stimmen wir mit der «Einheitlichen Finanzierung» über eine Vorlage ab, die das Potential zum «Gamechanger» im Gesundheitswesen hat. Es werden damit die bestehenden, gravierenden Fehlanreize beseitigt, die massive Kostenfolgen haben.

Heute wird aus finanziellen Überlegungen nicht immer das «Richtige» gemacht. Ein gutes Beispiel sind medizinische Behandlungen, die entweder stationär im Spital (d.h. mit mindestens einer Übernachtung) oder ambulant durchgeführt werden können. Es leuchtet ein, dass die Kosten für den gleichen Eingriff im letzteren Fall tiefer sind. Dennoch erfolgt heute lediglich ein geringer Anteil von Behandlungen ambulant. Ein Grund liegt darin, dass heute ambulante und stationäre Leistungen nicht identisch finanziert werden. Bei stationären Eingriffen trägt der Wohnsitzkanton mindestens 55% der Kosten und die Krankenkasse nur maximal 45%. Ambulante Leistungen werden hingegen zu 100% durch die Krankenkasse finanziert. Eine Verschiebung von stationär zu ambulant hat deshalb auch eine Verlagerung der Kosten auf die Prämienzahlenden zur Folge, was sich in steigenden Prämien auswirkt. Somit hat heute niemand einen Anreiz, dass dieser volkswirtschaftlich sinnvolle Wechsel stattfindet.

Dies soll nun mit der einheitlichen Finanzierung geändert werden. In Zukunft werden alle Gesundheitsleistungen, unerheblich davon wie resp. wo sie erbracht werden, auf die gleiche Art d.h. nach dem gleichen Kostenteiler finanziert: Die Kantone übernehmen immer mindestens 26.9%, die Krankenkassen 73.1%. Die Vorteile für die Prämienzahlenden, die Patienten, aber auch die Leistungserbringer liegen auf der Hand: Zum einen wird diese Art der Finanzierung die Verlagerung in den ambulanten Bereich forcieren und damit eine spürbare kostendämpfende Wirkung haben. Eine Studie beziffert den Effekt mit rund 450 Mio Franken pro Jahr. Die gleiche Finanzierung über den gesamten Behandlungspfad – inklusive anschliessender Pflege zu Hause oder in einem Heim – wird sodann auch eine Stärkung der integrierten Versorgung zur Folge haben. Ein Gewinn für die Patientinnen und Patienten. In den Spitälern kann die vermehrte Verlagerung in den ambulanten Bereich, der gewissermassen zu «Bürozeiten» betrieben wird, schliesslich zur Entschärfung des Personalmangels beitragen.

Die Bevölkerung konnte kaum je über eine derart wirksame und weitreichende Reform des Gesundheitswesens abstimmen. Es ist zu hoffen, dass sie diese Chance ergreift.

Mehr Infos unter: Ja zur Einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen

Die Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt, die Ja-Parole in die Urne zu legen.

Kantonale Abstimmungen: Umsetzung der OECD-Mindeststeuer – Gesetz über Standortentwicklung (GSE)

Ebenfalls am 24. November 2024 stimmen die Zuger über die Umsetzung der OECD-Steuerreform ab. Das durch den Regierungsrat vorgeschlagene Gesetz über Standortentwicklung GSE und die dazugehörige Verordnung begrüssen wir sehr, insbesondere die darin vorgeschlagenen Massnahmen und deren pragmatische und unbürokratische Umsetzung. Auch wenn aus Sicht der Zuger Wirtschaft die Förderbeiträge grosszügiger ausgestaltet werden könnten, unterstützen wir den aktuellen ausbalancierten Vorschlag als Teil eines Gesamtpaketes. Insbesondere mit Blick auf den politischen Prozess ist schliesslich nur eine im Parlament und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähige Vorlage auch eine für die Wirtschaft wirksame und vorteilhafte Vorlage. Die Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt die Anname des Vorschlages und hat dafür die Ja-Parole ergriffen.

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