Warum die Heiratsstrafe abgeschafft gehört

von | 2. November 2021 | Finanzen & Steuern

Wir haben bei Carolina Müller-Möhl, Professorin Andrea Opel und FDP-Nationalrätin Christa Markwalder nachgefragt, ob verheiratete Paare künftig individuell besteuert werden sollen.

  1. Das wichtigste Argument, das für eine Individualbesteuerung spricht?
  2. Was antworten Sie Gegnern, die mit einer Einführung ein Bürokratiemonster befürchten?
  3. Was macht Sie so sicher, dass die Erwerbsbeteiligung der Frauen mit der Abschaffung der Heiratsstrafe markant steigen würde?
  4. Der BR hat kürzlich im Rahmen einer Auslegeordnung Wege für eine Individualbesteuerung aufgezeigt. Welches Modell überzeugt am meisten und warum?

Carolina Müller-Möhl, Philantropin und Unternehmerin

1. Die steuerliche Benachteiligung bzw. Bevorzugung aufgrund des Zivilstandes ist nicht mehr zeitgemäss und nicht gerechtfertigt. In unseren heutigen Zeiten, in der viele Paare und Familien nicht mehr im klassischen Ehepaar-Modell zusammenleben, muss unser Steuersystem diesen geänderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen.

2. Eine Reform bedarf erfahrungsgemäss immer eines Initialaufwandes. In naher Zukunft werden dann aber noch viel mehr – als es heute bereits der Fall ist – Steuerpflichtige automatisch, sprich digital, veranlagt, was den anfänglichen Zusatzaufwand reduziert. Der Bund spricht in seiner Auslegeordnung ausserdem davon, dass je nach Ausgestaltung der Individualbesteuerung auch weiterhin nur eine Steuererklärung pro Ehepaar eingereicht werden kann.

3. Studien im In- und Ausland ergaben, dass vor allem Zweitverdienerinnen stark auf Einkommensveränderungen reagieren. Sie erhöhen ihre Erwerbsbeteiligung, wenn sich für sie die Arbeit finanziell mehr lohnt. In einem Individualbesteuerungssystem würde das Einkommen der Zweitverdienerinnen ja zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert, als dies im heutigen System der Fall ist. Das verfügbare Einkommen der Zweitverdienerinnen würde demnach steigen, wodurch sich die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbsarbeit für Frauen stärker lohnen würde.

4. Die Müller-Möhl Foundation gab ja bei Ecoplan eine Studie in Auftrag, die die unterschiedlichen Modelle einer Individualbesteuerung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen durchleuchtete. Zugunsten der Gleichstellung erachte ich jedes der drei Modelle besser als den Status Quo. Im politischen Prozess wird erfahrungsgemäss ein Kompromiss innerhalb der Modelle resultieren, die momentan zur Diskussion stehen.

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Andrea Opel, Professorin für Steuerrecht, Uni Luzern

1. Das geltende System setzt negative Erwerbsanreize für verheiratete Zweitverdienende, das sind in aller Regel immer noch die Frauen. Mit dem Wechsel zur Individualbesteuerung wird diese «Zweitverdienerinnenstrafe» wirksam beseitigt.

2. Jeder Systemwechsel ist anfangs mit Mehraufwand verbunden, der sich in diesem Fall aber langfristig lohnt. Hinzu kommt, dass die sich ändernden Lebensformen und Wertvorstellungen auch die gemeinsame Veranlagung zunehmend komplizierter machen.

3. Jede Frau, die aus steuerlichen Gründen von einer Erwerbstätigkeit abgehalten wird, ist eine zu viel. Das Steuerrecht sollte schlicht keinen Einfluss auf private Lebensentscheide haben.

4. Eine reine Individualbesteuerung scheint nicht adäquat,da diese faktischen Unterschieden nicht Rechnung trägt (Vorhandensein von Kindern, Ein- oder Zweiverdienerhaushalt). Es braucht daher eine modifizierte Individualbesteuerung.

Christa Markwalder, FDP-Nationalrätin

1. Die Individualbesteuerung ist die gerechteste und ökonomisch sinnvollste Art der Besteuerung natürlicher Personen. Sie fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern, eliminiert negative Erwerbsanreize – insbesondere für erwerbstätige Mütter und Väter – und schafft ein volkswirtschaftliches Potential für rund 60’000 neue Vollzeitstellen.

2. Bereits heute müssen Ehepaare zwei Kolonnen in ihrer gemeinsamen Steuererklärung ausfüllen. Dank der Digitalisierung ist es viel einfacher geworden Steuererklärungen auszufüllen sowie sie seitens der Steuerverwaltungen zu verarbeiten.

3. Durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehepaaren rechnet sich heute eine (vermehrte) Erwerbstätigkeit der Zweitverdienerin (das sind meistens die Frauen) oft nicht aufgrund der höheren Progression und der hohen Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung. Mit der Individualbesteuerung wird die Heiratsstrafe endlich und auf elegante Weise abgeschafft.

4. Wir haben uns noch nicht auf eines der Modelle festgelegt. Persönlich favorisiere ich das Modell 3 «Individualbesteuerung gemäss Ecoplan», wonach Haushalte mit Kindern zusätzlich entlastet würden.

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