Was gegen die Juso-Initiative spricht

von | 2. September 2021 | Abstimmungen & Kampagnen

Die 99 Prozent-Initiative will Kapitaleinkommen massiv stärker besteuern. Betroffen wären aber nicht nur die Reichsten.

Der Vorstand der Zuger Wirtschaftskammer hat schon im Juni die Nein-Parole zur 99 Prozent-Initiative der Jungsozialisten beschlossen – im Einklang mit den bürgerlichen Parteien, Bundesrat und Parlament. Das Problem der Initiative ist, dass sie äusserst schwammig formuliert ist und deshalb offen ist, wie sie später umgesetzt würde. Die Juso will Kapitaleinkommen ab einem bestimmten, zu definierenden Schwellwert zu 150 Prozent besteuern. Unklar ist auch, an wen oder wie die Mehreinnahmen überhaupt verteilt würden.  

Klar scheint lediglich, dass die Initiative mehr Personen eine Steuererhöhung bescheren würde als angenommen. “Die 99% Initiative ist eine Mogelpackung. Nicht nur das 1 Prozent der Reichsten ist betroffen, nein die ganze Mittelschicht, Kleinsparer, Rentner, Eigenheimbesitzer”; sagt Adrian Risi, Vorstandsmitglied der Zuger Wirtschaftskammer und Unternehmer. Im übrigen ist es ja nicht so, dass das Reichste Prozent heute vor Steuern verschont ist. “Die Schweiz hat bereits eine stark ausgebaute Umverteilungsmaschinerie”, schreibt die NZZ mit Verweis auf die direkte Bundessteuer, zu der das oberste Prozent der Steuerpflichtigen 40 Prozent beiträgt (Zahlen 2017). Drei Argumente, die für ein Nein sprechen:

1. Beeinträchtigte Innovation: Viele Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer verzichten in den ersten Jahren auf einen Grossteil ihres Lohns und entschädigen sich und ihre Mitarbeitenden mit Anteilen am Betrieb. Wird ein Unternehmen später verkauft, werden die Gründer durch den Gewinn für ihre Arbeit und Durchhaltevermögen entschädigt. Dieser Kapitalgewinn soll nun massiv besteuert werden.

Auch Immobilienbesitzer müssten zittern

2. Immobilienbesitzer: Heute sind private Kapitalgewinne steuerfrei. Eine Ausnahme bilden dabei die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die auf kantonaler Ebene mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert werden müssen. Mit Annahme der Juso-Initiative käme eine Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene hinzu.

3. Nachfolgeregelungen von Familienunternehmen: Um die neue Kapitalgewinnsteuer zu finanzieren bzw den Nettoerlös gleich hoch wie vor der neuen Regelung zu halten, müssten Firmenbesitzer den Kaufpreis für den Nachfolger entsprechend erhöhen, was die Transaktion erschweren würde.

Weitere Informationen:
  Kampagne Zentralschweizer Jungparteienkomitee

 

 

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