OECD-Mindeststeuer: Der Kanton Zug sollte keinesfalls auf 150 Millionen Franken verzichten

by | 21. March 2023 | Abstimmungen & Kampagnen, Aussenwirtschaft, Finanzen & Steuern, Standort Zug, Zuger Wirtschaftskammer

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Am 18. Juni stimmt das Schweizer Volk über den Verfassungsartikel zur OECD-Mindeststeuer ab. Hintergrund ist eine globale Steuerreform.

 

Rund 140 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer für Grossunternehmen geeinigt.  Diese Steuer in der Höhe von mindestens 15 Prozent gilt für internationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro.

In der Schweiz liegt die Steuerbelastung vieler Unternehmen unter diesen 15 Prozent, in Zug aktuell bei knapp 12 Prozent. Es braucht deshalb eine Ergänzungssteuer für die betroffenen Unternehmen. Bundesrat und Parlament haben dafür einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, über den nun abgestimmt wird. 

Die Zuger Wirtschaftskammer hat bereits an ihrer Vorstandssitzung vom 24. Januar 2023 die Ja-Parole für diese Vorlage und damit für eine Steuererhöhung für die betroffenen Unternehmen beschlossen.  

Was sind die Hauptgründe für ein Ja in dieser für Zug zentralen Vorlage? 

Argument 1: Bezahlen müssen die betroffenen Unternehmen die Steuer sowieso. Sagt die Schweiz nein, werden die Mehreinnahmen durch die Steuer einfach im Ausland kassiert. Dies ist nicht im Interesse der Schweiz und schon gar nicht im Interesse des Kantons Zug, der über viele betroffene international tätige Unternehmen verfügt. 

Argument 2: Die Mehreinnahmen durch die neue Steuer werden für die Schweiz auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75 Prozent der Einnahmen bleiben in den Kantonen, 25 Prozent fliessen an den Bund. Das Geld kommt also auch dem Kanton Zug zugute. Man rechnet mit netto 125 bis 150 Millionen Franken Mehreinnahmen in Zug. Es wäre schlichtweg unlogisch, durch ein Nein darauf zu verzichten.  Denn das Geld wird in zielführende Massnahmen investiert werden, die den Kanton Zug weiterhin leistungsstark bleiben lassen, wovon alle profitieren. Ausserdem werden alle Mehreinnahmen im Finanzausgleich berücksichtigt, was zu einer solidarischen Umverteilung zwischen den Kantonen führt. 

Argument 3: Durch die Einführung der OECD-Mindeststeuer wird der Steuerwettbewerb erheblich beeinflusst, auch Zug verliert den Vorteil tiefer Steuern für Unternehmen. Dies macht eine kluge Standortpolitik umso notwendiger. Zug kann mit einer umsichtigen Verwendung der steuerlichen Mehreinnahmen dafür sorgen, dass der Wirtschaftsstandort Zug weiterhin attraktiv bleibt und Innovationen gefördert werden. Das wiederum sichert Arbeitsplätze und Prosperität im Kanton. 

Argument 4: Schliesslich ist auch auf die Rechtssicherheit zu verweisen, die für die Schweiz von enormer Bedeutung ist. Aufgrund des rasanten internationalen Tempos bei der Reform ist innert nützlicher Frist keine neue Abstimmungsvorlage realistisch.

Voting

Regierungsrat Heinz Tännler am Steueranlass 2022 der  ZWK.

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