Warum Zuger Ursprungszeugnisse seit 1918 aus Zürich stammen
Am 30. August 1918 beschloss der Bundesrat im Kontext des Ersten Weltkriegs und zur Wahrung der Schweizer Neutralität die Einführung von amtlichen Ursprungszeugnissen für Exportwaren (Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 209, 1918). Die Ausstellung dieser Ursprungszeugnisse wurde regionalen, durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement anerkannten Handelskammern als Zeugnisstellen übertragen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen.
Mit der bundesweiten Einführung im Jahr 1918 wurde der Kanton Zug dem Zuständigkeitsbereich der Zürcher Handelskammer (ZHK) zugeteilt. Diese stellt seither die offiziellen Beglaubigungen für Zuger Exportunternehmen aus. An dieser eingespielten Praxis wurde auch bei der Fusion zur Zuger Wirtschaftskammer (ZWK) im Jahr 2006 bewusst und nahtlos festgehalten. Die ZWK verzichtet daher bis heute auf den Aufbau einer eigenen Beglaubigungsstelle für Exportdokumente. Dadurch verfügt die Kammer über einen fokussierten Leistungsauftrag: Sie versteht sich in erster Linie als agile Plattform für den wirtschaftspolitischen Austausch, den Dialog und die Vernetzung in der Region Zug. Im Aussenhandel setzt sie auf die bewährte Partnerschaft mit der ZHK, in deren Vorstand der ZWK-Präsident/-in traditionell Einsitz nimmt.
Für sämtliche Anfragen zu Ursprungszeugnissen, Carnet ATA, CITES und Exportthemen dürfen Sie sich gerne direkt an unsere Kollegen der Zürcher Handelskammer richten:
Zürcher Handelskammer
044 217 40 40
beglaubigung@zhk.ch
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