28. Oktober 2026

Die 13. AHV-Rente ist beschlossen, nun kommt die Rechnung

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Während die zusätzliche Leistung beschlossen ist, bleibt ihre langfristige Finanzierung eine Herausforderung. Das Parlament setzt auf eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer. Darüber entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung am 29. November 2026. Die Zuger Wirtschaftskammer hat zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen.

Im März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Einführung einer 13. AHV-Rente zugestimmt. Die Zuger Wirtschaftskammer hatte die Initiative damals abgelehnt. Aus unserer Sicht ist es wenig zielführend, zusätzliche Milliarden nach dem Giesskannenprinzip an sämtliche Rentnerinnen und Rentner auszurichten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Der Volksentscheid ist jedoch zu respektieren und nun stellt sich die Frage, wie die zusätzliche Leistung langfristig und verantwortungsvoll finanziert werden soll. Denn die Kosten sind erheblich: Bereits 2026 belaufen sie sich auf rund 4,2 Milliarden Franken. Bis 2040 dürften die jährlichen Mehrausgaben auf rund 5,4 Milliarden Franken ansteigen.

Verzicht auf höhere Lohnbeiträge ist wichtig

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente hat das Parlament intensiv beschäftigt. Zwischenzeitlich stand eine Kombination aus höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Diskussion. Dass letztlich auf zusätzliche Lohnprozente verzichtet wurde, ist aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüssen.

Höhere Lohnbeiträge verteuern den Faktor Arbeit und belasten Unternehmen wie Arbeitnehmende. Für die Unternehmen steigen die Arbeitskosten, während den Beschäftigten weniger vom Lohn bleibt. Gerade für einen international ausgerichteten Wirtschaftsstandort sind wettbewerbsfähige Arbeitskosten von grosser Bedeutung.

Das Parlament hat sich schliesslich für eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer entschieden. Der Normalsatz soll frühestens ab 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Gegenüber höheren Lohnbeiträgen ist dies die weniger nachteilige Variante, da die Belastung breiter verteilt wird. Auch Rentnerinnen und Rentner beteiligen sich über ihren Konsum an der Finanzierung.

Zugleich macht die Steuererhöhung deutlich, dass der Ausbau staatlicher Leistungen mit Kosten verbunden ist. Zusätzliche Leistungen müssen letztlich von der Gesellschaft finanziert werden.

Weshalb die Zuger Wirtschaftskammer dennoch Nein sagt

Trotz des Verzichts auf höhere Lohnbeiträge hat die Zuger Wirtschaftskammer die Nein-Parole beschlossen. Ausschlaggebend sind zwei Punkte: Die Mehrwertsteuererhöhung ist unbefristet und nicht verbindlich an strukturelle Reformen der AHV geknüpft.

Diese Bedenken teilt auch economiesuisse. Der Wirtschaftsdachverband begrüsst den Verzicht auf zusätzliche Lohnbeiträge, beurteilt die fehlende Befristung und Reformverknüpfung jedoch kritisch und hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.

Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen hatte der Nationalrat eine alternative Lösung vorgesehen: eine etwas höhere, dafür bis Ende 2033 befristete Mehrwertsteuererhöhung. Sie hätte als Übergangslösung gedient, bis die AHV im Rahmen einer umfassenderen Reform langfristig stabilisiert werden kann.

Im parlamentarischen Einigungsprozess wurde daraus jedoch eine dauerhafte Steuererhöhung ohne verbindliche Reformschritte.

Aus Sicht der Zuger Wirtschaftskammer greift dieser Ansatz zu kurz. Neue dauerhafte Ausgaben dürfen nicht automatisch mit neuen dauerhaften Steuern beantwortet werden. Verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet auch, bestehende Ausgaben zu überprüfen und Prioritäten zu setzen.

Nachhaltige Finanzierung verlangt mehr als höhere Steuern

Die langfristige Sicherung der AHV gehört zu den zentralen finanzpolitischen Herausforderungen der Schweiz. Angesichts der demografischen Entwicklung braucht es Lösungen, die über zusätzliche Einnahmen hinausgehen und die finanzielle Stabilität nachhaltig gewährleisten.

Dazu gehört auch die Bereitschaft, bestehende Ausgaben kritisch zu hinterfragen und finanzielle Spielräume für neue Aufgaben zu schaffen. Das ist politisch anspruchsvoll, aber notwendig.

Die Zuger Wirtschaftskammer setzt sich für solide öffentliche Finanzen, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und langfristig tragfähige Lösungen ein. Die vorliegende Finanzierung der 13. AHV-Rente wird diesem Anspruch aus unserer Sicht nicht ausreichend gerecht.

Tabea Estermann
Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer

 

Tabea Estermann, Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer und Kantonsrätin GLP