8. Steuerreform: Frohe Botschaft für Eltern

by | 5. October 2023 | Standort Zug, Zuger Wirtschaftskammer

Mit dem Steuerpaket, das im November zur Abstimmung kommt, werden die Abzüge für die Kinderbetreuung erhöht und die Vermögenssteuer gesenkt

Im Kanton Zug steht wieder einmal eine Steuerreform an: Am 26. November wird die Stimmbevölkerung über das 8. Steuerpaket abstimmen können. Und es spricht vieles dafür, die Vorlage anzunehmen. Das sind die wesentlichen Punkte der Reform:

  • Ein zentrale Entlastung für die Steuerzahlenden gibt es bei den Abzügen für die Kinderbetreuung – und zwar Dritt- und Eigenbetreuung. Für Kinder unter 14 Jahren erhöht sich der Drittbetreuungsabzug auf maximal 25000 Franken und der Eigenbetreuungsabzug auf 12000 Franken. Ab Vollendung des 15. Lebensjahrs wird der Kinderzusatzabzug auf 12000 Franken erhöht.
  • Auch für Kinder in Ausbildung werden die Abzüge attraktiver. Neu gilt ein Abzug von mindestens 24000 Franken pro Jahr pro minderjähriges und volljähriges Kind in Ausbildung.
  • Gesenkt wird der Vermögenssteuertarif. Es werden beispielsweise alle Vermögenssteuersätze linear um 15 Prozent gesenkt. Die Freibeträge werden verdoppelt. Bei der Einkommenssteuer werden punktuelle Anpassungen gemacht, die insbesondere Einkommen ab rund 65000 Franken (Alleinstehende) und 130000 Franken (Verheiratete) begünstigen.
  •  Die persönlichen Abzüge für natürliche Personen, die in Zusammenhang mit Covid 19 befristet bis 2023 erhöht wurden, werden nun unbefristet beibehalten.

Mit dieser Steuervorlage wird die finanzielle Belastung der steuerzahlenden Bevölkerung reduziert und der Kanton noch attraktiver gemacht für natürliche Personen. Deshalb unterstützen die bürgerlichen Parteien die Vorlage klar und werden auch eine Kampagne führen. Das Komitee ist bereits gebildet und besteht aus FDP, SVP, Die Mitte, GLP, Zuger Wirtschaftskammer, Gewerbeverband, AWG (Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft des Kantons Zug), BDS (Bund der Steuerzahler) und GZGU (Gruppe Zuger Generalunternehmer)

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