Ja zum Stempelabgabengesetz – weil Eigenkapital die Kernsubstanz jedes Unternehmens ist

by | 19. January 2022 | Abstimmungen & Kampagnen, Zuger Wirtschaftskammer

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital soll es für Unternehmer in der Schweiz einfacher werden, Investitionen in ihre Firma zu tätigen und Reserven aufzubauen. Die Zuger Wirtschaftskammer (ZWK) sagt deshalb JA zur Änderung des Stempelabgabengesetzes.

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital soll es für Unternehmer in der Schweiz einfacher werden, Investitionen in ihre Firma zu tätigen und Reserven aufzubauen. Die Zuger Wirtschaftskammer (ZWK) sagt deshalb JA zur Änderung des Stempelabgabengesetzes.

In der Sommersession 2021 hat das Parlament beschlossen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) zu ändern und die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dieser Schritt wird von der Wirtschaft seit Jahren gefordert, und auch der Bundesrat spricht sich für die Abschaffung aus. Gegen den Entscheid des Parlamentes wurde von der SP das Referendum ergriffen. Aus diesem Grund wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 13. Februar 2022 über die Abschaffung der Emissionsabgaben befinden. Die ZWK spricht sich dezidiert für die Vorlage aus.

Worum geht es überhaupt?

Die Stempelabgabe besteht aus drei verschiedenen Abgaben: Die Emissionsabgabe (erhoben auf die Ausgabe inländischer Beteiligungsrechte), die Umsatzabgabe (erhoben auf den Handel in- und ausländischer Wertpapiere) und die Versicherungsabgabe (erhoben auf die Prämienzahlungen von bestimmten Versicherungen).

Bei der anstehenden Volksabstimmung geht es einzig um die Abschaffung der Emissionsabgabe. Wer heute ein Unternehmen gründet oder dessen Eigenkapital erhöht, muss unabhängig von der Rentabilität ein Prozent des neugeschaffenen Kapitals an den Bund abliefern. Dabei beträgt die Freigrenze eine Million Franken. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht bei jeder Kapitalerhöhung wieder neu, sondern bezieht sich auf das gesamte während der Lebenszeit des Unternehmens eingeschossene Kapital.

Was spricht für die Abschaffung?

1. Starke Unternehmen brauchen eine solide Eigenkapitalbasis. Eigenmittelreserven sind vor allem im Fall von Verlusten relevant; fehlt zu diesem Zeitpunkt Eigenkapital, unterliegen Unternehmen einem erhöhten Konkursrisiko. Mit Konkursen sind ungewünschte Verluste von Arbeitsplätzen verbunden. Jedoch auch im Aufbau eines Unternehmens und in Phasen des Wachstums braucht es Eigenkapital. Mit Eigenkapital werden Investitionen, Forschung und Entwicklung oder Betriebsmittel finanziert. Ohne genügend Eigenkapital gibt es auch keine Bankfinanzierung. Die Emissionsabgabe ist ein Hindernis für innovative Investitionen, weil sie risikotragendes Eigenkapital belastet. Selbst Start-ups etwa in technologieintensiven Branchen überschreiten bei Finanzierungsrunden die Freigrenze einer Million Franken rasch.

2. Die Abschaffung der Emissionsabgabe erfährt in der aktuellen Ausnahmesituation darüber hinaus eine zusätzliche Bedeutung. Verluste haben die vorhandenen Eigenkapitalpolster vieler Unternehmen zusammenschmelzen lassen, und so manche Firma musste in den letzten Monaten einen Kredit aufnehmen. Darum ist es so wichtig, die Eigenkapitalaufnahme zu fördern.

3. Die Abschaffung der Emissionsabgabe kommt, anders als die Gegner behaupten, nicht nur Grossunternehmen zugute. Zahlen des Bundes belegen, dass pro Jahr über 2’000 Unternehmen von der Sondersteuer auf Eigenkapitalzuflüssen betroffen sind. In den letzten drei Jahren waren jeweils etwa 80 bis 90 Prozent der betroffenen Firmen KMUs. Ebenfalls eine hohe Betroffenheit weisen innovative Start-ups aus, welche für ihr Wachstum auf Eigenmittel angewiesen sind. Grossunternehmen zahlen demgegenüber selten Emissionsabgaben.

Klar: Die Abschaffung der Emissionsabgabe führt kurzfristig zu Mindereinnahmen beim Bund. Diese belaufen sich allerdings lediglich auf drei Promille des Bundeshaushaltes. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dank der Abschaffung bereits nach wenigen Jahren zusätzliche Gewinn- und Kapitalsteuern resultieren, welche die Steuerausfälle mehr als kompensieren.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist ein wichtiger Schritt für den Standort Schweiz und hilft KMUs und Start-ups. Gerade in der jetzigen Situation sind Unternehmen darauf angewiesen, ihre Eigenmittelreserven aufstocken, um Verluste abdämpfen und in Innovationen investieren zu können. Zudem hilft die Massnahme den Druck auf den Steuerstandort Schweiz etwas zu mindern. Es gilt deswegen, am 13. Februar 2022 «JA» zur Abschaffung der Emissionsabgabe zu sagen.

Weitere Informationen:
  Zur Stempelabgabengesetz-Kampagne

Peter Letter, Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer

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