Änderung Steuergesetz Kanton Zug Kant. Volksabstimmung vom 07.03.2021

von | 29. Januar 2021 | Abstimmungen & Kampagnen

Auf Antrag des Regierungsrates hat der Zuger Kantonsrat ein Massnahmenpaket gutgeheissen, welches mit steuerlichen Massnahmen den noch unklaren Folgen der Corona-Krise entgegenwirken soll.

Das Paket besteht aus folgenden Eckpunkten:

  • Senkung des Kantonssteuerfusses von aktuell 82% auf 80% für die Steuerjahre 2021 – 2023
  • Zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge für die Steuerjahre 2021 – 2023
  • Dauerhafter Ausbau und Vereinfachung des Mieterabzugs

Das vom Kantonsrat gutgeheissene Massnahmenpaket soll sämtlichen Steuerpflichtigen im Kanton Zug zugutekommen. Indem sich das Paket flächendeckend auswirkt, wirken die einzelnen Massnahmen wie ein Multiplikator.

Ein Referendumskomitee, bestehend aus der SP, ALG, JUSO Zug, CSP, der Jungen Alternativen sowie dem Zuger Gewerkschaftsbund hat gegen die geplante Senkung des Steuerfusses das Referendum ergriffen. Dieses hält der Steuersenkung entgegen, dass diese lediglich den gut situierten Unternehmen und Haushalten dient, der Steuerwettbewerb weiter verschärft wird, die Miet- und Immobilienpreise ansteigen und die Massnahme an sich unsolidarisch ausgestaltet ist.

Parole Zuger Wirtschaftskammer: Ja

Abstimmungsergebnis: 66.4% Ja

ähnliche Neuigkeiten

 

STÄRKEN AUCH SIE DIE ZUGER WIRTSCHAFT

BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN