Globale Mindeststeuer – das müssen Sie wissen

von | 2. März 2022 | Finanzen & Steuern, Wettbewerb & Regulatorisches

Die globale Mindeststeuer kommt – es ist nur noch die Frage, in welcher Form. Markus Vogel, Vorstandsmitglied der Zuger Wirtschaftskammer und Partner bei KPMG Zug, erklärt, was an der Verhandlungsfront abgeht.

Um was geht es überhaupt?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. 137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen von 750 Millionen Euro und mehr geeinigt.

Zieht die Schweiz mit?

Ja, der Bundesrat hat beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen (inkl. Kantonale Umsetzungen).

Warum macht die Schweiz nicht weiter wie bisher?

Ein Verzicht auf die Umsetzung hätte zur Folge, dass andere Staaten die betreffenden Unternehmen zusätzlich besteuern, wenn die Mindestbesteuerung in der Schweiz nicht erreicht würde. Der Schweiz entgingen somit Einnahmen.

Die OECD möchte die neuen Regeln schon 2023 einführen, die Schweiz aber erst 2024. Was bedeutet dies für Schweizer Konzerne?

2023 wird ein Übergangsjahr sein, in dem andere Staaten bereits gewisse, aber noch nicht sämtliche Besteuerungsrechte geltend machen können. Für Schweizer Konzerne, die in der Schweiz die Mindeststeuer nicht erreichen, besteht 2023 im Regelfall wohl noch kein Risiko einer Höherbesteuerung in der Schweiz. Anders sieht es aber für ausländische Konzerne aus, die in derSchweiz mit Tochtergesellschaften vertreten sind und die Mindeststeuer nicht erreichen.

Heisst das, dass der Kanton Zug die Steuern von heute knapp 12 Prozent auf 15 Prozent anhebt und damit an Attraktivität verliert?

Ja, aber es wird über Möglichkeiten diskutiert, den Unternehmen anderswo entgegenzukommen. Über das Wie herrscht noch keine Einigkeit. Die gute Nachricht: Die meisten Unternehmen, namentlich rein binnenmarktorientierte Unternehmen und KMU, sind von den neuen Besteuerungsregeln nicht direkt betroffen. Für alle betroffenen Firmen und Konzerne, unabhängig ob Hauptsitz in Zug oder eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns, wird es wohl ab 2024 neue komplexe Regeln zur Berechnung der Steuern geben. Viele Details sind noch unbekannt.

Was geschieht mit den Mehreinnahmen?

Die Kantone sollen autonom entscheiden, wozu sie die zusätzlichen Steuereinnahmen verwenden. Die Umsetzung der Mindeststeuer verschafft ihnen indes Spielraum, um dem drohenden Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken. Sie werden – wie der Kanton Zug – entscheiden, ob und welche Massnahmen sie ergreifen (bspw. Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Subventionen, ESG-Förderung, usw.).

Um was geht es überhaupt?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. 137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen von 750 Millionen Euro und mehr geeinigt.

Zieht die Schweiz mit?

Ja, der Bundesrat hat beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen (inkl. Kantonale Umsetzungen).

Warum macht die Schweiz nicht weiter wie bisher?

Ein Verzicht auf die Umsetzung hätte zur Folge, dass andere Staaten die betreffenden Unternehmen zusätzlich besteuern, wenn die Mindestbesteuerung in der Schweiz nicht erreicht würde. Der Schweiz entgingen somit Einnahmen.

Die OECD möchte die neuen Regeln schon 2023 einführen, die Schweiz aber erst 2024. Was bedeutet dies für Schweizer Konzerne?

2023 wird ein Übergangsjahr sein, in dem andere Staaten bereits gewisse, aber noch nicht sämtliche Besteuerungsrechte geltend machen können. Für Schweizer Konzerne, die in der Schweiz die Mindeststeuer nicht erreichen, besteht 2023 im Regelfall wohl noch kein Risiko einer Höherbesteuerung in der Schweiz. Anders sieht es aber für ausländische Konzerne aus, die in derSchweiz mit Tochtergesellschaften vertreten sind und die Mindeststeuer nicht erreichen.

Heisst das, dass der Kanton Zug die Steuern von heute knapp 12 Prozent auf 15 Prozent anhebt und damit an Attraktivität verliert?

Ja, aber es wird über Möglichkeiten diskutiert, den Unternehmen anderswo entgegenzukommen. Über das Wie herrscht noch keine Einigkeit. Die gute Nachricht: Die meisten Unternehmen, namentlich rein binnenmarktorientierte Unternehmen und KMU, sind von den neuen Besteuerungsregeln nicht direkt betroffen. Für alle betroffenen Firmen und Konzerne, unabhängig ob Hauptsitz in Zug oder eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns, wird es wohl ab 2024 neue komplexe Regeln zur Berechnung der Steuern geben. Viele Details sind noch unbekannt.

Was geschieht mit den Mehreinnahmen?

Die Kantone sollen autonom entscheiden, wozu sie die zusätzlichen Steuereinnahmen verwenden. Die Umsetzung der Mindeststeuer verschafft ihnen indes Spielraum, um dem drohenden Verlust an Standortattraktivität entgegenzuwirken. Sie werden – wie der Kanton Zug – entscheiden, ob und welche Massnahmen sie ergreifen (bspw. Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Subventionen, ESG-Förderung, usw.).

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